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Wann kann MH MassivHolz ohne chemischen Holzschutz auskommen?



Die ÖNORM DIN 68800 regelt den vorbeugenden chemischen Holzschutz.

Für tragende und/oder aussteifende Bauteile gilt nach ÖNORM DIN 68 800 Teil 3 Punkt 2:

"Holz, das der Gefahr von Bauschäden durch Insekten und/oder der Gefährdung durch Pilze entsprechend der Zuordnung zu einer Gefährdungsklasse ausgesetzt ist, muss zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen nach ÖNORM DIN 68 800 Teil 2 durch chemische Maßnahmen geschützt werden".

Für MH MassivHolz (Holzfeuchte definiert mit 15 plus-/minus 3 Prozent, ausdrücklich kleiner als 20 Prozent) in Fichten oder Tannen kann chemischer Holzschutz entfallen, wenn die Anforderungen aus der ÖNORM DIN 68 800 Teil 2 erfüllt werden und zudem folgende Beanspruchungen gegeben sind:

das Holz ist innen verbaut und ständig trocken

und
 
das Holz ist in Räumen mit üblichem Wohnklima oder vergleichbaren Räumen verbaut und ist
a) gegen Insektenbefall allseitig durch eine geschlossene Bekleidung abgedeckt

oder

b) Das Holz ist zum Raum hin so offen angeordnet, dass es kontrollierbar bleibt
Ist das Holz weder Erdkontakt oder Witterung noch Auswaschung ausgesetzt, ist eine vorübergehende Befeuchtung möglich, zum Beispiel:

Innenbauteile bei einer relativen mittleren Luftfeuchte über 70 Prozent
Innenbauteile in Nassbereichen, wobei die Holzteile wasserabweisend abgedeckt sind
Außenbauteile ohne unmittelbare Wetterbeanspruchnung,
dann kann auf chemischen Holzschutz verzichtet werden, wenn die Anforderungen der ÖNORM DIN 68 800 Teil 2 erfüllt werden und splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklassen 1, 2 oder 3 nach ÖNORM DIN 68 364 verwendet werden.

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